Steuerrechtliche Grenzwerte 2026 für die Land- und Forstwirtschaft

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Die nachfolgende Aufstellung bietet einen Überblick über die wichtigsten steuerrechtlichen Grenzwerte im Bereich der Land- und Forstwirtschaft für das Jahr 2026:

Buchführungsgrenze (sofern keine besondere Rechtsform)

Umsatzgrenze netto
(d. h. exkl. Umsatzsteuer)
> € 700.000,00
(zwei aufeinanderfolgende KJ.)
Einheitswertgrenze entfallen

Vollständige Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

Umsatzgrenze netto
(d. h. exkl. Umsatzsteuer)
> € 600.000,00
Einheitswertgrenze > € 165.000,00

Teilpauschalierung

Umsatzgrenze netto
(d. h. exkl. Umsatzsteuer)
<= € 600.000,00
Einheitswertgrenze > € 75.000,00
<= € 165.000,00

Vollpauschalierung

Umsatzgrenze netto
(d. h. exkl. Umsatzsteuer)
<= € 600.000,00
Einheitswertgrenze <= € 75.000,00
<= € 15.000,00
(isoliert Forstwirtschaft)
Fläche Weinbau <= 60 Ar Weinbaufläche
(isoliert für Weinbau)
Gartenbau <= € 2.000,00
Endverkaufserlöse

Einnahmengrenze LuF-Nebentätigkeiten

Einnahmengrenze brutto (d. h. inkl. Umsatzsteuer) <= € 55.000,00

Umsatzsteuerpauschalierung (Durchschnittssatzbesteuerung gem. § 22 UStG)

Umsatzgrenze <= € 600.000,00

Stand: 24. Februar 2026

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Erscheinungsdatum:

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