Veränderliche Werte im ASVG für 2023

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Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.

Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet. Sie beträgt für das Jahr 2023: 1,031.

ASVG (voraussichtliche Werte)
Geringfügigkeitsgrenze:
monatlich
Grenzwert für pauschalierte
Dienstgeberabgabe
€ 500,91
€ 751,37
Höchstbeitragsgrundlage:
täglich
monatlich
jährlich für Sonderzahlungen

€ 195,00
€ 5.850,00
€ 11.700,00
Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung € 6.825,00

Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.

Stand: 28. November 2022

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