Bei Kapitalgesellschaften wird im Rahmen der Wirtschaftsprüfung der Jahres- bzw. Konzernabschluss inklusive Anhang und Lagebericht darauf hin geprüft, ob er:
- sachlich und formal korrekt ist,
- mit den für die geprüfte Gesellschaft geltenden Normen für die Rechnungslegung übereinstimmt und
- ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bietet.
Am Ende der Wirtschaftsprüfung erstellt die Prüferin bzw. der Prüfer einen schriftlichen, von ihr bzw. ihm unterschriebenen Prüfbericht und erteilt entweder einen Bestätigungs- oder einen Versagungsvermerk.
Die unabhängige und objektive Prüfung einer Wirtschaftsprüferin bzw. eines Wirtschaftsprüfers soll sicherstellen, dass der Jahresabschluss nach den gesetzlichen Regeln erstellt wurde. Die Gesellschafterinnen, Gesellschafter, Aufsichtsrätinnen und Aufsichtsräte sollen dadurch in ihren Kontroll- bzw. Überwachungsaufgaben unterstützt werden. Daneben soll auch die Öffentlichkeit (zum Beispiel: Kundinnen, Kunden, Lieferantinnen, Lieferanten) auf die Richtigkeit der Rechnungslegung vertrauen können.